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Mietrecht·2026-03-12·5 Min. Lesezeit

Mietpreisbremse 2026 — was Mieter jetzt wissen müssen

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Thomas Richter

Mietrechtsexperte

Die Mietpreisbremse ist eines der wichtigsten Instrumente zum Schutz von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten. Seit ihrer Einführung 2015 wurde sie mehrfach verlängert und nachgebessert — zuletzt bis Ende 2028.

So funktioniert die Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Vergleichsmiete wird durch den Mietspiegel Ihrer Gemeinde bestimmt.

Ausnahmen beachten

Die Mietpreisbremse gilt nicht in allen Fällen:

Neubauten: (erstmalige Nutzung nach dem 1. Oktober 2014)

Umfassend modernisierte Wohnungen

Vormiete über der Grenze: Wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat, darf der Vermieter diese beibehalten.

Möblierte Wohnungen: Hier gelten besondere Regeln für den Möblierungszuschlag.

Ihr Recht auf Rückforderung

Seit der Reform 2019 können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab dem Zeitpunkt der qualifizierten Rüge zurückfordern (§ 556g BGB). Die Rüge muss den konkreten Verstoß benennen.

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