Kündigung erhalten — was tun? Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Überblick
Dr. Anna Weiss
Rechtsexpertin
Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Doch nicht jede Kündigung ist auch rechtswirksam. Das deutsche Arbeitsrecht bietet umfangreichen Schutz — wenn Sie Ihre Rechte kennen und rechtzeitig handeln.
Die 3-Wochen-Frist: Ihr wichtigstes Datum
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie gemäß § 4 KSchG genau drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtlich in Ordnung war.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein:
Fehlende Sozialauswahl: (§ 1 Abs. 3 KSchG): Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen.
Formfehler: (§ 623 BGB): Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen — E-Mail, WhatsApp oder mündlich reicht nicht.
Fehlende Betriebsratsanhörung: (§ 102 BetrVG): Wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam.
Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere (§ 17 MuSchG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX), Betriebsräte (§ 15 KSchG) und Eltern in Elternzeit genießen besonderen Schutz.
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Fazit
Handeln Sie schnell, aber überlegt. Prüfen Sie die Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, wahren Sie die 3-Wochen-Frist und holen Sie sich professionelle Unterstützung. Mit Lulius haben Sie einen ersten Anlaufpunkt, der Ihnen in Sekunden eine qualifizierte Ersteinschätzung liefert.
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